Nach dem Erhalt der von Ihnen angeforderten Kündigungsbestätigung Ihrer alten Krankenkasse müssen Sie diese der neuen Kasse vorgelegen. 
-Die Krankenkasse ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen-.Fragen Sie bei Verzögerung nach!
Die Kündigung bei der alten Kasse wird wiederum erst dann wirksam, wenn die neue Krankenversicherung die Mitgliedschaft bestätigt. 

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