Seit 1. Januar 2009 gilt die Pflicht zur Krankenversicherung für alle.
Im Basistarif, der Nichtversicherten die Rückkehr in die Private Krankenversicherung (PKV) ermöglichen soll, werden monatlich rund 570 Euro zur Zahlung fällig, hinzu kommt noch der Beitrag zur Pflegeversicherung. Doch oft stellt sich die Frage: woher nehmen.
Die PKV Versicherer müssen Bedürftigen die Hälfte des Betrags erlassen.
Es verbleiben also noch ca. 285 Euros.
Bei Anspruch auf Harzt-IV müssen die Sozialhilfeträger einen Zuschuss von 120 Euros gewähren.
Die verbleibenden 165 Euros müssen vom Versicherten übernommen werden. Krankenversicherungen dürfen jedoch niemandem wegen dieser fehlenden Eigenbeteiligung Leistungen streichen. Viel mehr wird es so sein, dass sich die Firmen bei besseren wirtschaftlichen Umständen des Versicherten die aufgelaufenen Nachzahlungen einfordern werden.
Suchbegriffe: Krankenkasse, Standardtarif, GKV, Gesundheitsfonds, Versicherung

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