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Heilpraktiker
Seit 1936 ist der Beruf des Heilpraktikers als freier Beruf anerkannt. Seit 1945 sind die Heilpraktiker endgültig formiert, und zwar in der Fachgruppe Deutscher Heilpraktiker im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB). Als Sitz wurde Berlin-Charlottenburg gewählt.

Für den Beruf des Heilpraktikers gibt es bis heute keine richtige Ausbildung, die zwingend absolviert werden muss. Vielmehr steht es zukünftigen Heilpraktikern sogar offen, nötiges Wissen in entsprechenden Privatschulen zu erwerben. Nötig für die Zulassung ist allein ein Hauptschulabschluss, ein Mindestalter von 25 Jahren, ein polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Attest - zur Feststellung, ob der Prüfling sich überhaupt theoretisch für den Beruf des Heilpraktikers eignet. Nach Erfüllung dieser Zulassungsvoraussetzungen steht es jedem Bundesland offen, wie genau die Überprüfung der Kenntnisse aussehen soll. Diese Überprüfung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und beinhaltet, trotz Unterschiede zwischen den jeweiligen Bundesländern, jeweils Fragen über Anatomie, Krankheitsbilder, Diagnose und Pharmakologie.

Es ist also theoretisch keine gezielte Ausbildung für den Beruf des Heilpraktikers vonnöten, die Praxis hat jedoch gezeigt, dass Berufsanwärter ohne zusätzliche Schulung kaum Chancen haben, die Überprüfung ihrer Kenntnisse positiv zu bestehen.

Der Beruf des Heilpraktikers selbst gliedert sich auf in zwei Bereiche: zum einen gibt es den allgemein praktizierenden Heilpraktiker, zum anderen den Heilpraktiker für Psychotherapie. Der Unterschied zwischen diesen beiden Teilberufen ist deutlich: während der allgemein praktizierende Heilpraktiker das Recht hat, seelische und körperliche Leiden feststellen und eine eigene Therapie auch mit körperlichen Behandlungen durchzuführen, eventuell nach Rücksprache mit einem Arzt, ist dem Heilpraktiker für Psychotherapie jegliche Medikamentenvergabe und körperliche Behandlung der Patienten ausdrücklich untersagt, der psychotherapeutische Heilpraktiker darf, seinem Titel entsprechend, nur psychotherapeutisch behandeln. Verschreibungspflichtige Medikamente und Betäubungsmittel dürfen hingegen weder von einem Heilpraktiker für Psychotherapie, noch von einem allgemein praktizierenden Heilpraktiker verschrieben werden. Ebenso wenig handeln dürfen Heilpraktiker bei der Geburtshilfe, der Strahlentherapie, meldepflichtigen Krankheiten, der Zahnmedizin und der Leichenschau tätig werden.

Die Verfahren und Arbeitsweisen der Heilpraktiker beruhen auf der Naturheilkunde bzw. auf diverse Lehren der Alternativmedizin. Zusatzleistungen, mit denen Heilpraktiker werben, sind zum Beispiel Bioenergetik, Atemtherapie, Kinesiologie und Akupunktur.

Patienten, die sich an Heilpraktiker wenden, sei dringend geraten, sich über die Berufsausbildung des betreffenden Heilpraktikers genau zu informieren. Dadurch, dass sich mittlerweile Ärzte und Heilpraktiker auch in Gemeinschaftspraxen organisieren, wird die Sicherheit zwar hoch gesetzt, bleibt aber noch immer von ausreichend Risiko behaftet. Im Endeffekt bleibt es jedem Patienten natürlich selbst überlassen, für welchen Arzt, welche Praxis und welche Behandlungsmethode er sich entscheidet. Vergessen werden sollte jedoch nicht, dass die Dienste des Heilpraktikers in der Regel aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen - die meisten gesetzlichen Krankenkassen zahlen dafür nämlich nicht.





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