Ab dem 1. Januar 2009 besteht für alle deutschen Einwohnerinnen und Einwohner die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen.
Für Kassenversicherte und freiwillig Kassenversicherte gilt die Versicherungspflicht bereits ab dem 1. April 2007.
Für Privatversicherte gilt die Versicherungspflicht erst ab dem 1. Januar 2009.
Unterschiedliche Wahltarife für Kassenversicherte.
Suchbegriffe: Standardtarif, Basistarif, Versicherungspflicht, Versicherungspflichtgrenze, Beitragsbemessungsgrenze, Mindestbeitrag für Bemessungsgrundlage.

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