Für das Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis müssen im Grunde genommen aus den diversen Gesetzen, Verordnungen sowie den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) konkrete Konzepte abgeleitet werden.
So muss bei der Praxishygiene vieles schriftlich festgehalten werden, Arbeitsanweisungen für die verschiedenen Bereiche sind zu erstellen, sowie Verantwortlichkeiten zu benennen und Praxisabläufe zu dokumentieren, wie z.B. beim Arbeitsablauf der Prophylaxe. Schließlich muss eine konsequente Qualitätssicherung unter Einschluss von Nachschlage- und Schulungsmöglichkeiten installiert werden. Suchbegriffe: Hygieneplan, Hygienekette.

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