Wer von der gesetzlichen Krankenkasse in die Private Krankenversicherung wechseln will, muss künftig über den Zeitraum von 3 Jahren mit seinem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze von 47.700,- Euro brutto im Jahr liegen. Diese Regelung der Wechselmöglichkeit soll rückwirkend zum 1.Februar 2007 gelten.
Suchbegriffe: Allgemeine Versicherungspflicht, Versicherungen, Gesundheitsfond.

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