Als Zahnersatz gilt: Zahnprothese, Kronen, Brücke, kombinierte Versorgungsform und implantatgetragene Kronen, Brücke oder kombinierte Prothese.
Nicht als Zahnersatz gelten Zahnfüllungen, Gold- oder Keramik-Inlays, Wurzelkanalfüllungen oder Röntgenleistungen.

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