Diese angekündigte Veränderung für gesetzlich versicherte Selbstständige wurde von der Regierung wieder zurückgenommen (Stand 1/09) Für bereits abgeschlossene Zusatzversicherungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Wie alle abhängig Beschäftigten in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen sie von der siebten Krankheitswoche an einen Anspruch auf die Lohnersatzleistung erhalten, sofern der normale Kassenbeitrag entrichtet wurde. Eine Deckungslücke besteht für Selbstständige im Krankenstand bis zur siebten Woche, in der gesetzlich versicherte Beschäftigte die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber erhalten.
Suchbegriffe: Gesundheitsfonds, Versicherungen, Private Krankenversicherung, Krankenkasse


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