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Basistarif

Ein ab 2009 neugeschaffener Tarif für Privatversicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen sowohl im Angebot als auch der Finanzierung beinahe identisch ist. In diesem Tarif gibt es keine Prüfung des Krankheitsrisikos. Die Kosten sind dem Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen. Bereits privat Versicherte und freiwillig gesetzlich Versicherte können nur innerhalb von sechs Monaten in den Basistarif wechseln (bis zum 30. Juni 2009). Danach gibt es nur noch ein Wechselrecht lediglich für über 55-Jährige und Bedürftige. Dieser zukünftige Tarif sieht eine Vergütung nach dem max. 1,8-fachen Gebührensatz vor. Bei Nachweis von wirtschaftlichen Problemen und Sozialbedürftigkeit wird dieser Betrag bis zu zweimal halbiert. Suchbegriffe: Standardtarif.

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 31.07.2010, 06:14


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