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Bonusheft

Das Bonusheft ist für Kassenpatienten bestimmt und beim Zahnarzt erhältlich. In dieses trägt der Zahnarzt die Kontrolluntersuchung des Patienten ein. Die Kontrolluntersuchung sollte mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Kann der Patient seine jährlichen Besuche regelmäßig nachweisen, hat er Anspruch auf einen höheren Zuschuss durch die Krankenkasse beim Zahnersatz.

Wer kein Bonusheft führt, bekommt lediglich den vorher festgesetzten Festzuschuss. Bei einem über 5 Jahre lückenlos geführten Bonusheft wird der Festzuschuss um 20%, bei 10 Jahren um 30% erhöht (bei mindestens einmaligem Zahnarztbesuch pro Jahr). Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind zwei Kontrollen pro Jahr nötig um den vollen Bonus zu erhalten.

Keine 10 Euro muss man bezahlen, wenn:
  • Bei zwei reinen Kontrolluntersuchungen im Jahr wird keine Praxisgebühr erhoben, auch wenn ergänzend oder begleitend geröntgt oder Zahnstein (1x im Jahr) entfernt wird!
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind ganz davon befreit.
  • Weiterhin zuzahlungsfrei sind Versicherte mit sehr geringem Einkommen.
Deshalb gibt es eine Härtefallregelung. Sie gilt für alle, die Sozialhilfe, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Bafög beziehen oder auf Sozialamtskosten in einem Heim leben. Als Härtefälle gelten außerdem Alleinstehende mit einem Bruttoeinkommen von max. 966 Euro im Monat. Bei Ehepaaren liegt die Einkommensgrenze bei 1328,25 Euro.

Für jedes Kind im Haushalt erhöht sie sich um zehn Prozent. Für diese Versicherten zahlt die Kasse die Regelversorgung komplett - egal, ob sie ein lückenloses Bonusheft haben oder nicht.

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Sie sollten Informationen aus dem Internet niemals als alleinige Quelle für gesundheitsbezogene Entscheidungen verwenden. Bei gesundheitlichen Beschwerden fragen Sie Ihren Zahnarzt/Arzt oder Apotheker. Nehmen Sie niemals Medikamente (oder Heilkräuter) ohne Absprache mit Ihrem Zahnarzt/Arzt oder Apotheker ein!





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